Grundregeln
Der Deutsche Tanzsportverband verleiht
für tanzsportliche Leistungen das Deutsche Tanzsportabzeichen,
welches dem
Deutschen Sportabzeichen gleichgestellt ist. Das DTSA wird in Bronze,
Silber,
Gold und Gold mit Kranz verliehen und kann von jedem erworben werden,
auch wenn
er nicht Mitglied eines Tanzsportvereins ist. Abnahmen werden
grundsätzlich als
Paar (auch gleichgeschlechtlich) erbracht.
Verliehen
wird das Abzeichen in Bronze nach ersten erfolgreichen Abnahme,
in
Silber an Inhaber des Bronzeabzeichens nach einer weiteren
erfolgreichen
Abnahme,
in
Gold an Inhaber des Silberabzeichens nach einer weiteren erfolgreichen
Abnahme,
in
Gold mit Kranz an Inhaber des Goldabzeichens nach zwei weiteren
erfolgreichen Abnahmen.
Wer
in 10, 15, 20, 25 Abnahmen oder einem sonstigen Mehrfachen von
fünf Abnahmen
jedes mal die Bedingungen für das DTSA erfüllt hat,
erhält das Abzeichen in
Gold mit Kranz und Zahl. Die Abnahmen müssen nicht ununterbrochen
aufeinander
erfolgen.
In
jedem Kalenderjahr kann grundsätzlich nur eine Abnahme abgelegt
werden.
Ausnahme ist die Silberabnahme, welche bereits 4 Monate nach der
Bronzeabnahme
erfolgen kann. Die Leistungsanforderungen umfassen die 10 Standard- und
Lateintänze sowie die New Vogue Tänze.
Für
das Bronzeabzeichen sind 3 Tänze, für Silber 4 Tänze,
für Gold + Gold mit
Kranz 5 Tänze erforderlich. Jeder gewählte Tanz soll 1 1/2
Minuten getanzt
werden (Ausnahmen: Wiener Walzer und Jive nur 1 Minute). Für
Bronze soll jeder
gewählte Tanz aus 4 einfachen Figuren bestehen. Für Silber 6
Figuren und für
Gold 8 Figuren. Ausnahme ist auch hier der Wiener Walzer, welcher ab
der
Goldabnahme aus mind. 2 Figuren bestehen soll. Für das DTSA
dürfen alle
Figuren des geltenden DTV - Figurenkataloges der D - und C - Klassen
getanzt
werden. Die Abnahmen erfolgen in Trainings- oder Tageskleidung.
Turnierkleidung
ist nicht gestattet. Auf freiwilliger Basis kann die Abnahme auch in
allen 10
Tänzen erfolgen.
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